Club vs. Pro Haftpflicht + einige Tipps
Bei den DAN-Tauchversicherungen handelt es sich um Nischenprodukte, die maßgeschneiderte Versicherungspakete für Hobby- und Berufstaucher sowie für Tauchlehrer, -schulen und -clubs umfassen. Eine Versicherung sollte nicht blindlings abgeschlossen werden. Man sollte sich vorher folgende Fragen stellen:
- Welche Police ist für mich geeignet?
- Was deckt meine Police ab?
- Bin ich auch deckungsberechtigt, wenn die Police nicht auf mich läuft?
- Welche Versicherungspolice kommt zum Tragen, wenn ein
Versicherungsfall eintritt?
Die Antworten müssen natürlich an Deine persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden. DAN Europe Insurance Brokers Ltd., Teil der DAN Europe Group gibt Dir gerne Auskunft auf Deine Fragen. Bei der Einschätzung, welche Versicherungspolice man benötigt, ist die Antwort für den Sporttaucher einfach. Schwieriger wird die Wahl jedoch bei der Berufshaftpflicht für Tauchlehrer/Guides und deren Clubs/Tauchzentren.
Selbstverständlich sollte der Tauchclub über eine Dritt- und Berufshaftpflichtversicherung unter seinem eigenen Namen1 verfügen, die Versicherungsschutz für alle Summen bietet, für die der Club als Folge von körperlichen Verletzungen oder Sachschäden, die im Rahmen der Clubtätigkeit unbeabsichtigt entstanden sind, im Betreiberland zivilrechtlich oder gesetzlich strafbar gemacht werden könnte.
Wer ist eine „dritte Person“? Im Allgemeinen und in einem tauchspezifischen Zusammenhang bezieht sich der Ausdruck „dritte Person“ auf Personen, die an Kursen teilnehmen, Taucher, die technisch-wissenschaftlichen Aktivitäten beiwohnen, Clubmitglieder, Kunden versicherter Tauchzentren und Mitglieder der breiten Öffentlichkeit. Mitarbeiter eines Tauchclubs/-zentrums werden nicht als „dritte Personen“ angesehen.
Muss ein Tauchzentrum oder -club über eine eigene Versicherung verfügen, wenn alle seine Tauchlehrer/Guides selbst haftpflichtversichert sind? Hier muss man zuerst bedenken, ob der Club/das Zentrum dennoch von einer dritten Person verklagt werden könnte, zusätzlich zu einer Klage gegen den Tauchlehrer. Es ist wahrscheinlich, dass eine dritte Person alle Beteiligten verklagt, und ein Club wird normalerweise als die Instanz mit der größten Sorgfaltspflicht für seine Kunden/Mitglieder angesehen. Zudem wird gewöhnlich davon ausgegangen, dass ein Arbeitgeber rechtlich für die Handlungen seiner Angestellten verantwortlich ist, natürlich nur während diese arbeitsbezogene Aktivitäten ausführen. Auf jeden Fall kann angenommen werden, dass die Versicherungspolice des Tauchlehrers/ Guides nur für die Haftpflicht des Tauchlehrers/Guides aufkommt, nicht aber für die seines Vorgesetzten. Außerdem könnte es Aktivitäten geben, wie zum Beispiel die Organisation eines Tauchkurses, bei denen das Tauchzentrum/der Tauchclub ohne fahrlässiges Handeln eines Tauchlehrers haftbar gemacht werden könnte. Die Police eines Tauchlehrers würde nicht für die Haftbarkeit eines Clubs/Zentrums aufkommen, auch wenn der Organisator selbst ein Tauchlehrer war.
Muss ein Berufstauchlehrer/-Guide seine eigene Berufs- & Dritthaftpflichtversicherung abschließen, wenn der Tauchclub/das Tauchzentrum, für das er arbeitet, bereits eine Haftpflichtversicherung hat? Sicherlich kann nicht nur der Tauchclub als juristische Einheit verklagt werden. Auch der Berufstauchlehrer oder -Guide kann für seine für den Tauchclub/das Tauchzentrum ausgeführten Aktivitäten rechtlich haftbar gemacht werden. Zudem gibt es Fälle, in denen die Aktivitäten eines Tauchlehrers/Guides nicht nur für den Tauchclub/das Tauchzentrum ausgeführt werden, zum Beispiel, wenn der Tauchlehrer als Freiberufler tätig ist, oder wenn er einem Freund eine Tauchstunde erteilt. Derartige Aktivitäten, die nicht im Zusammenhang mit dem Tauchclub/Tauchzentrum stehen, würden von der Versicherung des Tauchclubs/Tauchzentrums nicht abgedeckt werden. Außerdem kann es sein, dass ein Tauchclub/Tauchzentrum seinen alten Versicherungsschutz nicht erneuert oder gegen eine Versicherungsauflage verstoßen hat, und so seine Deckung erloschen ist. Es ist daher für den Berufstaucher am besten, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und seine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Kann das Tauchzentrum/der Tauchclub oder ein Berufstauchlehrer/-Guide auch verklagt werden, wenn der Kunde eine Verzichts- oder Haftpflichtbefreiungserklärung unterzeichnet hat? Auch wenn der Tauchkunde einen Vertrag mit dem Tauchclub XYZ eingeht, haben sowohl der Tauchclub XYZ als auch der Berufstauchlehrer bei allen Tauchclubaktivitäten eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden, unabhängig davon, ob dieser eine Verzichts- oder Befreiungserklärung unterzeichnet hat. In gewissen Gerichtsbarkeiten ist die juristische Bedeutung solcher Verzichts- oder Befreiungserklärungen fragwürdig, da in diesen Gerichtsbarkeiten die Sorgfaltspflicht als stärker und wichtiger angesehen wird, als jegliche vertragliche Absprachen.
Beispiel:
Was geschieht, wenn die Ursache eines Tauchunfalls ein Ausrüstungsschaden war?
- Es ist wahrscheinlich, dass der Tauchkunde sowohl den Club als auch den Tauchlehrer verklagen wird.
- Das Gericht muss entscheiden, ob die Sorgfaltspflicht vom Tauchclub und/oder Tauchlehrer oder von beiden (vom Club, indem er eine fehlerhafte Ausrüstung zur Verfügung stellte und vom Tauchlehrer, der die bereit gestellte Ausrüstung nicht überprüfte) verletzt wurde.
Wie gesagt kann der Tauchschüler sowohl den Tauchclub XYZ als auch den Tauchlehrer in seiner Rolle als Tauchlehrer des Clubs/Zentrums verklagen und/oder der Tauchlehrer kann persönlich haftbar gemacht werden. Im Rahmen der Club-Police genießt der Berufstauchlehrer so lange Deckung, wie das vom Club/Zentrum abgeschlossene Policen- Volumen ausreicht, um sowohl für die Haftung des Clubs/Zentrums also auch für die des Tauchlehrers aufzukommen (als erstes werden die Halter der Police ausgezahlt, d.h. der Club/das Zentrum). Dies gilt zudem nur so lange der Club keine Versicherungsbedingung verletzt hat. Sollte solch ein Szenario eintreten, könnte der Tauchlehrer jegliche Deckung verlieren. Der Club/das Zentrum wäre jedoch nicht im Rahmen der persönlichen Haftpflichtversicherung des Tauchlehrers versichert. Daher ist es für den Club und für den Seelenfrieden des Tauchlehrers wichtig, über einen angemessenen und einwandfreien Versicherungsschutz zu verfügen. Zudem ist erwähnenswert, dass eine Dritthaftpflicht- und eine Berufshaftpflichtversicherung für Tauchaktivitäten (Club-Police) nicht mit einer allgemeinen Betriebs- oder Bootshaftpflichtversicherung verwechselt werden darf. Die letztere Abdeckung ist nicht automatisch eingeschlossen und man muss vielleicht gesondert danach fragen.
Welches sind die ersten Schritte, die ein Tauchclub oder Berufstauchlehrer nach einem Tauchunfall einleiten muss?
- Alle Vorfälle müssen Deinem Versicherungsmakler/Deiner Versicherung so schnell wie möglich nach dem Unfalltag gemeldet werden (egal ob Du irgendwelche relevanten Dokumente zur Verfügung hast, und egal, ob Du sicher bist, dass eine bzw. keine Klage eingereicht wird).
- Gewöhnlich wird der Versicherungsmakler/die Versicherung einige der folgenden Unterlagen verlangen:
• Zeugen-, • Arzt-, • Polizei-, • Autopsieberichte • Belege, Verträge, medizinische Fragebögen, Verzichtserklärung • Antragsformulare, Tauchprofile und jegliche andere unterstützende Dokumentation - Es ist besonders wichtig, dass Zeugenaussagen eingeholt und unterschrieben werden, bevor mögliche Zeugen den Unfallort oder Tauchclub verlassen (danach kann es sich schwierig gestalten, Zeugen zu finden)
- Vermeide bitte, ohne Zustimmung des Versicherungsunternehmens jegliche Haftbarkeit einzugestehen und/oder Verhandlungen mit den Behörden/der dritten Person/dem Kunden, da ein derartiges Vorgehen eine mögliche Klage beeinflussen kann. Der Unfallszeitpunkt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um Verantwortlichkeiten zu diskutieren, sondern der Zeitpunkt, um sich um möglicherweise gerade auftretende Notfälle zu kümmern.
- Alle von den Behörden/der dritten Person/dem Kunden/ Anwälten erhaltenen Unterlagen wie zum Beispiel Entschädigungsanforderungen müssen ohne diese zu beantworten umgehend an den Versicherungsmakler/die Versicherung weitergeleitet werden. Die angemessene Beantwortung derartiger Anforderungen übernehmen Experten.
- Mögliche Veränderungen oder Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Unfall müssen so schnell wie möglich dem Versicherungsmakler/der Versicherung gemeldet werden
DAN Policy type | Professional | Club |
Gedeckte Aktivitäten | Berufstauchlehrer/- Guide |
Berufstauchlehrer/- Guide Club-Funktionär Club-Aktivität Komitee-Mitglied
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