Sind bereits bestehende Erkrankungen mitversichert oder nicht?

Während unserer täglichen Arbeit begegnen wir immer wieder Menschen, die davon ausgehen, dass sie mit ihrer Versicherung für alles, was mit ihnen geschehen könnte, abgesichert sind. Leider ist dies nicht korrekt, da alle Versicherungen mit ihren Bedingungen und Konditionen einhergehen. Viele Menschen, die entweder ins Ausland reisen oder Tauchen, machen sich Sorgen über die medizinischen Kosten, die während Auslandsaufenthalten oder nach einem Tauchunfall entstehen können. Die meisten von uns schließen eine Versicherung ab, ohne vorher die AGBs gelesen zu haben und damit ohne zu wissen, was versichert und was nicht versichert ist …. Wussten Sie, dass eine bereits bestehende Erkrankung Ihren Versicherungsschutz beeinträchtigen könnte? Was sind bereits bestehende Erkrankungen? Decken Versicherungspolicen bereits bestehende Krankheiten ab? Können bereits bestehende Erkrankungen versichert werden?

Eine andauernde ärztliche oder zahnärztliche Erkrankung, eine damit in Verbindung stehende Komplikation, die sie vielleicht haben könnten und/oder Symptome, von denen Sie bereits wussten, als Sie sich für eine Neuversicherung oder deren Erneuerung bewarben, gelten als eine vorhandene Erkrankung. Solche bereits bestehenden Erkrankungen können chronischer Natur sein wie Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Krebs, Diabetes, Allergien, Asthma, Heuschnupfen oder desgleichen, oder im Zusammenhang mit einem früheren Unfall stehen. Wenn eine Krankheit nach dem Tag der Ausgabe der Versicherungspolice und/oder nach dem Erneuerungsdatum der Versicherung auftritt, ist diese Erkrankung nicht als bereits bestehende Erkrankung zu klassifizieren. Wir empfehlen immer, dass man seiner Versicherung jegliche Erkrankung, deren man sich bewusst ist, beim Kauf der Versicherungspolice unterbreitet. Es ist wichtig, sich immer daran zu erinnern, dass Versicherungen gemacht sind, um unvorhergesehene Unfälle und schwere Erkrankungen während der Dauer der Versicherung abzudecken und nicht bestehende Umstände, deren sich der Versicherte vor dem Kauf einer Versicherung bewusst war. Andernfalls würden sich die Versicherungsunternehmen selbst betrügerischer Behauptungen entlarven.
 

Sollten Sie Kenntnis von einer Krankheit haben und nicht sicher sein, ob es Ihre gewohnte Tätigkeit und/oder den Versicherungsschutz betrifft, bitten wir Sie, die DAN Europe Medical Referrals Hotline unter +39 085-893033, oder alternativ per Email [email protected] , zu kontaktieren. Ihre Anfrage wird vertraulich vom Referral-Team und den DAN-Ärzten behandelt werden und Ihnen wird mitgeteilt, ob Ihre Erkrankung den Versicherungsschutz beeinflusst oder nicht. Dadurch würden Situationen vermieden, in denen man sich einer Lücke in der Kostendeckung erst nach Inanspruchnahme bewusst ist.

Typische Situationen von Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen:

  • Ein Versicherter war sich während der Beantragung einer Versicherung seiner Erkrankung an Bluthochdruck bewusst. Als er im Ausland war, erlitt er eine Infektion der Harnwege und suchte ein Krankenhaus auf.
    Da es keine Verbindung zwischen dem Bluthochdruck und der Harnwegsinfektion gab, wurden die medizinischen Kosten, die dem Versicherten entstanden, vollständig durch den Versicherungsschutz abgedeckt, da es nicht um eine bereits bestehende Erkrankung handelte.
     
  • Eine Versicherte, die während des Tauchens mit einem Neopren-Shorty in tropischen Gewässern versehentlich eine Feuer-Koralle berührte, suchte ein Krankenhaus zur medizinischen Behandlung auf.
    Nach Auswertung des medizinischen Berichtes, zusammen mit den zur Verfügung gestellten Informationen, erkannte die Versicherung und deren In-House-Ärzte, dass sie vor Beginn der Versicherung an einer offenen Psoriasis, Unterarme und Beine betreffend, litt. In Anbetracht der Tatsache, dass in der zweiten Woche der medizinischen Behandlung die Versicherte eine infektiöse Komplikation mit lokaler Cellulitis hatte, die durch die bereits bestehende Krankheit gefördert wurde, bestätigte die Versicherungsgesellschaft, die medizinische Behandlung für die erste Woche zu bezahlen.
     
  • Ein Versicherter spürte beim Tauchen in geringer Tiefe Schmerzen in der Brust und brach den Tauchgang ab. Der Versicherte wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus zur Untersuchung durch einen Spezialisten gebracht. Nachdem die medizinischen Berichte und erforderlichen Informationen von der Versicherungsgesellschaft und deren In-House-Ärzten beurteilt wurden, wurden die Kosten medizinischen Behandlung aus den folgenden Gründen nicht übernommen:
     – Es stellte sich heraus, dass der Versicherte bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes an einer Herzerkrankung litt;
    – die anfallenden medizinischen Kosten standen in Verbindung mit der Herzkrankheit (d.h. mit einer Vorerkrankung).
    – Vor dem Kauf des Versicherungsschutzes wurde dem Versicherten bereits von seinem Arzt abgeraten, Tauchaktivitäten unternehmen.

Jeder litt bereits irgendwann an einer Krankheit oder Verletzung. Also fragen Sie sich vielleicht …. "Wird diese Krankheit oder Verletzung als eine bereits bestehende Erkrankung in Betracht gezogen?" Wenn die Antwort auf Ihre Frage weiterhin unklar ist, bitten wir Sie uns zu kontaktieren, und wir werden mehr als glücklich sein, jede Frage, die Sie haben könnten, zu beantworten.

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