Safety
Transport von Tauchlampen und Batterien in Flugzeugen
Wir alle erleben das ab und zu, wenn wir fliegen: gefährliche Gegenstände wie Messer oder Klingen müssen in das Gepäck, das aufgegeben wird. Das geschieht zur Sicherheit der anderen Passagiere und Crew-Mitglieder. Damit soll verhindert werden, dass das Flugzeug entführt oder jemand verletzt wird.
Manch einer von uns hat Probleme, wenn er seine Tauchlampen mit ins Flugzeug nehmen will. Die größte Befürchtung bei Tauchlampen ist dabei jedoch nicht, dass das Flugzeug entführt werden, sondern eher, die Brandgefahr. Sehr große und schwere Tauchlampen und Batterien werden fast immer als Gepäck aufgegeben, da sie sich aufgrund ihres Gewichtes nicht als Handgepäck eignen. Wenn sie als Gepäck aufgegeben und aus Versehen angeschaltet werden, dann können sich Tauchlampen sehr viel schneller aufheizen als normale Taschenlampen. Das Problem ist, dass sie das Material um sie herum entzünden können. Aber ein Feuer ist an Bord eines Flugzeugs eine Katastrophe.
Wie bekommen wir also unsere Tauchlampen an unser Reiseziel?
Du kannst sie immer noch mit ins Flugzeug nehmen, jedoch empfiehlt es sich dabei die Batterien vom Rest zu trennen. Wenn die Teile getrennt werden, dann kannst du die Glühbirnen und Batterien/Akkus auch als Handgepäck mitnehmen, was für die Teile wahrscheinlich „gesünder“ ist, da die Glühbirnen sonst zerdrückt werden könnten.
Tauchlampen gehören ganz offensichtlich zum innersten Kreis der Gefahrengüter. Warum das so ist, wird hier erklärt: „Tauchausrüstung: (…) Tauchlampen können wieder aufladbare Blei-Säure-Batterien enthalten und Tauchlampen mit hoher Leuchtkraft können bei ihrer Betätigung starke Hitze erzeugen. Daher müssen Batterien und Glühbirnen ausgebaut werde, damit sie sicher transportiert werden können.”
Die Richtlinien der International Air Transport Association (IATA) zur Beförderung gefährlicher Gegenstände geben hierzu in Paragraph 2.3.4.6. Hitze entwickelnde Geräte klare Vorgaben:
Mehrere schwere Tec-Tauchausrüstungsteile…
Vor allem Tec-Taucher haben verschiedene Backup-Lampen einschließlich Batterien/Akkus dabei und sind daher mit ziemlich heißen Gegenständen schwer bepackt. Sehr wahrscheinlich überschreiten sie die Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck bei jeder Fluggesellschaft. Sie müssten also die meisten ihrer Lampen als Gepäck aufgeben.
Wenn wir gerade von Batterien sprechen… von Lithiumbatterien…
Wo wir gerade dabei sind, sprechen wir doch auch einmal über Litium-Ionen-Batterien, für die es ganz spezielle Transportrichtlinien gibt. Wenn Passagiere oder Crew-Mitglieder zum Beispiel tragbare elektronische (medizinische) Geräte mitführen, die Lithiummetall oder Lithium-Ionen-Batteriezellen oder Batterien für medizinische Zwecke enthalten, dann müssen sie die in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) beschriebenen Transport- und Verpackungsanforderungen erfüllen und brauchen eine Genehmigung der Fluggesellschaft.
Die ICAO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Entsprechend ihrer Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr können Passagiere oder Crew-Mitglieder ihre für den persönlichen Gebrauch gedachten, tragbaren elektronischen Geräte mit Lithium oder Lithium-Ionen Batteriezellen (in Armbanduhren, Taschenrechnern, Kameras, Mobiltelefonen, Laptops, Videokameras, etc.) an Bord des Flugzeugs als Handgepäck mit sich führen, solange der Lithiuminhalt der Batterie nicht höher als 2 g ist und die Batterieleistung 100 Wh nicht übersteigt. Lithiumbatterien mit einer Leistung von über 160 Wh sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten. Lithium-Ionen-Batterien mit einer Leistung zwischen 100 Wh und 160 Wh, die in Geräte eingebaut sind, können mit der Genehmigung der Fluggesellschaft im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck verpackt mitgeführt werden. Je Passagier bzw. Crew-Mitglied sind allerdings nur zwei, von der Fluggesellschaft genehmigte Ersatzbatterien mit einer Leistung zwischen 100 Wh und 160 Wh erlaubt.
Ersatzbatterien sollten einzeln in einer isolierenden Verpackung, d.h. in einem separaten Kunststoffbeutel oder -behälter verpackt sein oder ihre Pole (d.h. die Elektroden) sollten zur Vermeidung von Kurzschlüssen mit Klebeband gesichert werden. Sie dürfen dann nur als Handgepäck mitgeführt werden.
Wie man sieht, ist Batterie nicht gleich Batterie und jedes technische Gerät ist anders. In jedem Fall empfiehlt es sich frühzeitig und noch vor dem Flug bei der lokalen Fluggesellschaft nachzufragen, um so unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. Außerdem sollte man sich diese Art Fluginformationen auch für das jeweilige Urlaubsland holen – damit du deine Sachen heil wieder mit nach Hause bringen kannst ohne dass du das Flugzeug abfackelst oder böse Blicke von den anderen Passagieren kassierst.