Foto: DAN Europe staff
Bereiter Taucher

Vorschriften zum Transport von Tauchflaschen

Seit dem 11. September 2001 existieren deutlich verschärfteSicherheitsvorschriften. es terroristische Angriffe wie die am 31. Oktober diesen Jahres über dem nördlichen Sinai abgestürzte russische Boeing. Es ist sehr wahrscheinlich, dass vor dem Start in Scharm-el-Scheich eine Bombe an Bord des Flugzeuges gebracht worden war. Flughäfen erweisen sich von jeher weltweit als Orte für Sicherheitsprobleme und jedweden Schmuggel; sie haben schon viele auf "kreative Ideen" gebracht. Weil Scharm-el-Scheich ein beliebtes Tauchziel in Ägypten ist, wird angenommen, dass die Terroristen Tauchflaschen benutzt haben, um Sprengstoff zu verstecken und an Bord zu schmuggeln. 

Obwohl Taucher an vielen Tauchzielen Tauchausrüstung leihen können, bevorzugen es manche, ihre eigene Tauchausrüstung inklusive der Tanks in ihren Tauchurlaub mitzunehmen. Tauchziele wie Seen oder Küsten können mit dem PKW angefahren werden, zu Tauchzielen am Meer (z.B. Inseln) fliegt man mit dem Flugzeug. Daher wollen wir hier im Folgenden einen kurzen Überblick über den Transport von Tauchflaschen im PKW und im Flugzeug sowie spezielle Vorschriften geben.

IN DER LUFT… 

Nationale und internationale Bestimmungen für den kommerziellen Flugverkehr

Wenn Du Deine Tauchflasche auf legalem Weg im Flugzeug mitnehmen möchtest, musst Du bestimmte Vorschriften und Bestimmungen für einen solchen Transport befolgen. Die International Air Transport Association (IATA) hat ihre Richtlinien im IATA- Referenzhandbuch festgehalten. Nationale Vorschriften existieren ebenfalls. In den USA gibt es zum Beispiel die Transportation Security Administration (TSA), die vorschreibt, dass Tauchflaschen zum Transport im Flugzeug leer sein müssen und ohne Ventil, damit das Tankinnere einer Sichtkontrolle zugänglich ist. Die TSA befolgt dabei dieselben Bestimmungen wie die von der IATA geforderten. Bestimmungen können sich allerdings ändern. Aktuelle Informationen findest Du auf den Webseiten der IATA oder der Fluggesellschaften.

Unter Druck stehende Tauchflaschen oder andere Druckgasbehälter, die Luft oder andere nicht entflammbare, ungiftige Gase enthalten, werden als Gefahrengut eingestuft, sobald sie einen Druck von 2 Bar bei 20ºC erreichen. Deshalb darf man keine unter Druck stehende Tauchflasche mit an Bord eines Flugzeuges nehmen. Sie ist in der Gefahrengut-Tabelle des IATA-Handbuches gelistet. Erlaubt ist der Transport nur, wenn man den Druck ablässt und das Ventil abschraubt.

Ausnahmen

Flaschen mit Medizinischem Sauerstoff fallen nicht unter diese Regelung. – Privatflugzeuge fallen nicht unter die Bestimmungen der TSA oder IATA.

Leere Tauchflaschen oder Tauchflaschen mit einem Druck unter 2 Bar werden nicht als Gefahrengut eingestuft. Allerdings können Fluggesellschaften und Flughafensicherheitspersonal fordern, die Ventile für eine Sichtkontrolle komplett geöffnet zu haben. 

Wie man seine Tauchflasche durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen bringt

 Zunächst öffnet man das Ventil und lässt die Luft aus dem Tank. Danach schraubt man das Ventil oder den Regler (Pony oder Spare Air) ab. Das Ventil im Handgepäck verstauen. Den Regler (Spare Air) mit allen zugehörigen Teilen (Dichtungsscheibe und Dichtungsring usw.) packt man am besten in einen Zip-Lock-Plastikbeutel, damit man nachher die Einheit wieder zusammenschrauben kann, ohne dass irgendwelche Einzelteile fehlen. Bedenken sollte man hierbei, dass man neue O-Ringe verwenden und daher einige davon mitbringen muss. Obwohl Tauchflaschen ziemlich robust sind, sollte man sie für den Transport schützen, um Beschädigungen zu vermeiden. Also die Tauchflasche komplett mit Karton oder gepolsterter Folie ummanteln und dies mit Klebeband fixieren. Was für die Sichtkontrolle offen bleiben muss, ist die Öffnung oben am Hals, damit der Kontrolleur ohne Weiteres den Tank inspizieren kann.

Nicht vergessen!

  • Beim Einpacken des Tanks: Die Ventilöffnung am Tank für die Sichtkontrolle durch das Sicherheitspersonal am Flughafen offen lassen
  • Aluminiumflaschen müssen sehr gut geschützt werden. Aluminium ist weicher als Stahl und kann leichter von außen beschädigt werden. Beulen, Dellen, Kratzer können die Strukturintegrität der Flasche beeinträchtigen
  • gültiges TÜV-Zertifikat für die mitgeführten Tanks (Stanze am Flaschenhals)
  • für den späteren Zusammenbau neue O-Ringe mitbringen

Was man wissen sollte

Wenn man das Ventil für den Flug abmontiert, füllen einem manche Tauchcenter den Tank nicht, ohne dass zuvor eine erneute VIP (visuelle Inspektion) stattgefunden hat.

Nationale Bestimmungen

Erkundige Dich in Deinem Heimatland und bei der Fluggesellschaft, welche Bestimmungen Du befolgen musst. Einige Fluggesellschaften untersagen den Transport von Tauchflaschen komplett. Überlege Dir, ob die einfachere Option, am Tauchurlaubsort eine Leihflasche zu mieten, nicht doch die bessere Variante ist.

IM PKW…

Transport von Tauchflaschen im eigenen Fahrzeug im Straßenverkehr

Taucher fahren gerne mit ihrem PKW bis an den Tauchplatz und müssen daher ihre Tauchflaschen mit komprimierter Luft oder Nitrox, ihre Notfall-Sauerstoffflasche und eventuell Argon für ihren Trockentauchanzug ebenfalls im Wagen transportieren. Privatpersonen, die Tauchflaschen, die mit Luft, Nitrox oder Argon gefüllt sind, in ihrem Wagen zum Eigengebrauch (zu Freizeitzwecken oder zur Befüllung) transportieren, müssen keine Transportdokumente bei sich führen. Sie müssen sie den Wagen oder die Flaschen auch nicht kennzeichnen. Man muss die Tauchflaschen nur sicher im Kofferraum oder auf der Ladefläche im Wagen verstauen. Also nicht aufrecht hinstellen, sondern z. B. zwischen Gepäck oder hinter den Autositz klemmen, damit ein Umfallen oder Hin-und-Herrollen verhindert wird.

Europäische Bestimmungen

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Die europäischen Mitgliedstaaten und deren Nachbarstaaten haben dem ADR zugestimmt und es in ihre nationale Gesetzgebung aufgenommen. Laut ADR ist eine gefüllte Tauchflasche ein Gefahrengut und gehört zur Gefahrgutklasse 2.2, Nicht entflammbare Gase.

Tauchbasen & Privatpersonen

Die Vorschriften für Tauchbasen unterscheiden sich von denen für Privatpersonen. Es gibt eine Freigrenze von 1000 Litern des Gesamtflaschenvolumens an Luft, Nitrox, Sauerstoff und Argon. Innerhalb dieser Freigrenze muss der Transport nicht als Gefahrguttransport gekennzeichnet sein. Transportdokumente müssen jedoch mitgeführt werden. Vorsicht: Österreich hat scharfe Sicherheitskontrollen und hohe Strafen bei Verstößen.

Laut ADR ist ein Taucher, der eine Tauchflasche zum Eigengebrauch in seinem Wagen transportiert, kein Gefahrguttransporteur, sondern eine Privatperson und daher gelten solche Regelungen nicht für ihn. Es ist allerdings zwingend notwendig, die Tauchflaschen ordentlich und sicher zu verstauen und dafür zu sorgen, dass kein Flascheninhalt entweicht. Es ist nicht notwendig, einen Aufkleber auf der Flasche anzubringen oder sie als Gefahrgut zu kennzeichnen. Wenn man jedoch Ärger mit Sicherheitspersonal aus dem Weg gehen möchte, bringt man besser ein Gefahrgut- Aufkleber auf der Flasche an. Für den Transport von Nitrox, Luft mit einem Sauerstoffanteil von 23,5%, Notfall-Sauerstoff oder Argon (für Trockentauchanzüge) im Straßenverkehr zum Eigenbedarf von Privatpersonen gelten dieselben Vorschriften wie für komprimierte Atemluft. Beim Transport gemischter Gase muss für ausreichende Belüftung gesorgt sein. Im Wagen sollte nicht geraucht werden und ein Feuerlöscher sollte mitgeführt werden. Ein gültiges TÜV-Zertifikat für die Tanks sollte man außerdem dabei haben.

Warum das alles? – Unter Druck…

Die Gefahr, die von einer Tauchflasche oder jeder anderen Art von Druckbehälter ausgeht, ist, dass der Tank zerbersten kann oder das Ventil herausschießt und der Tank zu einem Torpedo wird und durch die Wand eines Flugzeuges oder die Tür eines Autos schießen kann, ohne davon großartig gebremst zu werden…

 Alle unter Druck stehenden Tanks/Container sollten daher immer gut gesichert sein und entweder an eine Wand gekettet oder in einem dafür vorgesehenen Lagergestell aufbewahrt werden.


Weblinks

http://www.tsa.gov/
http://www.iata.org/Pages/default.aspx
http://www.icao.int/safety/dangerousgoods/working%20group%20of%20the%20whole/wp.50.appb.pdf

Artikel herunterladen

Ă„hnliche Artikel

Bereiter Taucher

Kohlendioxid – die Nemesis (Teil 2)

Dies ist der zweite Teil einer dreiteiligen Artikelreihe zum Thema Kohlendioxid und Tauchen. Den ersten Teil findest du hier. Teil drei wird in einer zukĂĽnftigen...

26 März 2024
Bereiter Taucher

Kohlendioxid – die Nemesis (Teil 1)

Dies ist der erste Teil einer dreiteiligen Reihe über Kohlendioxid, einen der häufigsten (Mit-)Verursacher von Notfällen beim Tauchen. Ein zweiter und dritter Teil werden in...

01 Februar 2024
Bereiter Taucher

Welche Ohrentropfen

Anmerkung der Redaktion Dies ist der letzte Artikel unserer Equaleasy-Reihe. Diese Reihe basiert auf einem Kurs, kreiert von DAN Europe in Zusammenarbeit mit dem Apnoetaucher...

10 November 2023

Tauchen Sie in die
neuesten Geschichten ein,
bevor es andere tun.

Abonnieren Sie den
Alert Diver
Newsletter.